Diese Gebäude brauchen einen Energieausweis

Energieausweis für Wohngebäude

Für einen Neubau muss bereits seit 2002 generell ein Energieausweis ausgestellt werden. Eigentümer oder Käufer bekommen den Ausweis von ihrem Architekten oder vom Bauträger.
Für Altbauten wird ab Juli 2008 Schritt für Schritt der Energieausweis zur Pflicht. Und zwar in folgenden Fällen:
Wenn im Zusammenhang mit einer Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt und dadurch eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises möglich ist.
Wenn der Eigentümer ein Haus oder auch nur eine einzelne Wohnung verkaufen, verpachten oder vermieten möchte. Er ist zwar nicht verpflichtet, selbst aktiv zu werden und den Energieausweis von sich aus ins Gespräch zu bringen. Doch sobald der potenzielle Käufer oder Mieter danach fragt, muss er ihn vorzeigen können.
 
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Für Nicht-Wohngebäude ist die Ausstellung eines Energieausweises für den Neubau ebenfalls bereits obligatorisch. Ab Juli 2009 gilt dies auch für bereits bestehende Gebäude. Sie brauchen im Verkaufs- oder Vermietungsfall einen Energieausweis. Außerdem müssen ab dann in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr Energieausweise gut sichtbar aufgehängt werden.

Energieausweis für Baudenkmäler

Für Baudenkmäler gibt es eine Ausnahmeregelung. Für ein nach dem jeweiligen Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude ist die Ausstellung eines Energieausweises nicht vorgeschrieben.

Energieausweis für kleine Gebäude

Als Besitzer eines kleinen Gebäudes mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche brauchen Sie generell keinen Energieausweis.

Ein Energieausweis pro Haus

Ein Energieausweis kann immer nur für das ganze Haus ausgestellt werden. Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Wohnungen ist nicht sinnvoll. Zwar müssen Dachwohnungen oder Wohnungen am Rand meist mehr geheizt werden, doch davon profitieren die Mieter der in der Mitte gelegenen Wohnungen. Würden die schlechter gelegenen Wohnungen nicht beheizt, so müsste auch in den zentral gelegenen Wohnungen mehr geheizt werden. Das heißt, auf das ganze Gebäude gerechnet, gleicht sich der Heizbedarf aus.

Gemischt genutzte Gebäude

Sobald sich Wohnungen in Bürogebäuden oder Läden im Erdgeschoss von Wohnhäusern befinden, werden zwei verschiedene Energieausweise ausgestellt. Im bewohnten Bereich werden die Wohnbau-Regeln angesetzt, im gewerblich genutzten Bereich die Regeln für Nicht-Wohngebäude.

Gemeinsame Energieausweise für Häuserzeilen

Bei Altbauten in einer Häuserzeile, die gleichzeitig gebaut wurden und weitgehend baugleich sind, kann der Energieausweis für die gesamte Häuserzeile ausgestellt werden. Allerdings darf es weder in Bezug auf ihren Urzustand noch in Bezug auf ihren Sanierungsstand Unterschiede geben.

Energieausweis öffentlich aushängen

In Privathäusern muss der Energieausweis nicht öffentlich einsehbar sein. In öffentlichen Gebäuden hingegen durchaus: In Behörden, Rathäusern, Schulen oder Krankenhäusern mit mehr als 1.000 Quadratmetern Gesamtnutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr, muss der Ausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht werden.

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